Hass im Netz & Cybermobbing
Was tun bei Hass im Netz / Cybermobbing
Abschnitt betitelt „Was tun bei Hass im Netz / Cybermobbing“Sofortmaßnahmen
Abschnitt betitelt „Sofortmaßnahmen“- Selbstschutz: Blockieren, Melden, Privatsphäre-Einstellungen prüfen. Sich nicht auf Provokationen einlassen.
- Beweise sichern: Screenshots mit Zeitstempel, Links, Chatverläufe, Benutzernamen. Nichts löschen bevor Beweise gesichert sind.
- Hilfe holen: Vertrauensperson informieren (Eltern, Lehrer, Freunde). Beratungsstellen kontaktieren.
- Plattform melden: Inhalte über die Meldefunktion der Plattform melden.
- Bei strafrechtlicher Relevanz: Anzeige bei der Polizei mit gesicherten Beweisen.
Beweissicherung — so geht’s richtig
Abschnitt betitelt „Beweissicherung — so geht’s richtig“| Was sichern | Wie |
|---|---|
| Screenshots | Vollständig mit URL, Datum/Uhrzeit, Benutzername des Absenders |
| Chatverläufe | Export-Funktion der App nutzen (WhatsApp, Telegram, Discord etc.) |
| Profil-Informationen | Screenshot des Profils der handelnden Person |
| Links | Vollständige URLs kopieren und speichern |
| E-Mail-Header | Bei E-Mail-Belästigung: vollständigen Header sichern |
Formen von Hass im Netz
Abschnitt betitelt „Formen von Hass im Netz“| Form | Beschreibung |
|---|---|
| Cybermobbing | Wiederholte Belästigung, Bedrohung oder Bloßstellung über digitale Kanäle |
| Hasspostings | Herabwürdigende oder aufhetzende Inhalte gegen Personen oder Gruppen |
| Doxxing | Veröffentlichung persönlicher Daten ohne Einwilligung |
| Identitätsmissbrauch | Fake-Profile im Namen einer anderen Person |
| Rachepornografie | Verbreitung intimer Aufnahmen ohne Einwilligung |
| Cybergrooming | Anbahnung sexueller Kontakte mit Minderjährigen |
Rechtlicher Rahmen in Österreich
Abschnitt betitelt „Rechtlicher Rahmen in Österreich“Hasspostings können unterschiedliche Rechtsfolgen haben — zivilrechtlich, strafrechtlich oder medienrechtlich. Relevante Straftatbestände umfassen unter anderem:
- Cybermobbing (§ 107c StGB): Fortdauernde Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems
- Verhetzung (§ 283 StGB): Aufstachelung gegen bestimmte Gruppen
- Gefährliche Drohung (§ 107 StGB): Bedrohung mit Gewalt oder schweren Nachteilen
- Üble Nachrede / Beleidigung (§§ 111, 115 StGB)
Detaillierte Informationen: BMJ — “Gewalt im Netz / Hass im Netz” (justiz.gv.at).
Gegenrede (Counterspeech)
Abschnitt betitelt „Gegenrede (Counterspeech)“Neben rechtlichen Schritten kann aktive Gegenrede ein wichtiges Mittel sein:
- Solidarität mit Betroffenen zeigen
- Hasskommentare sachlich widerlegen
- Positive Gegennarrative setzen
- Plattform-Richtlinien einfordern
Superheld-Integration
Abschnitt betitelt „Superheld-Integration“- Support Mode “Online-Belästigung”: Checkliste (Blockieren → Beweise → Hilfe → ggf. Anzeige) direkt in der App
- Beweispaket-Export: Strukturierte Zeitleiste mit Zeitstempel, App/Plattform, Links und Notizen (keine Chat-Inhalte als Default)
- Guardian-Alarm: Im Family Mode werden Erziehungsberechtigte bei Aktivierung des Support Mode informiert
- Guidance Card: Kontextbezogene Handlungsempfehlungen mit Verweis auf Beratungsstellen
Anlaufstellen
Abschnitt betitelt „Anlaufstellen“| Stelle | Kontakt | Zuständigkeit |
|---|---|---|
| #GegenHassimNetz | zfrauenberatung.at/gegen-hass-im-netz | Beratung und Prozessbegleitung |
| Meldestelle Internetkriminalität | against-cybercrime@bmi.gv.at | Strafanzeige |
| Internet-Ombudsstelle | ombudsstelle.at | Zivilrechtliche Schlichtung |
| ISPA Stopline | stopline.at | Meldung illegaler Inhalte |
| Kija (Kinder- und Jugendanwaltschaft) | Bundesland-abhängig | Kinderschutz |